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Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen
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So viel Pflegegeld bekommen Sie von Staat.

Information zum Pflegegeld

Personen, die pflegebedürftig sind, erhalten vom Staat auf Antrag Pflegegeld – eine monatliche zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung von pflegebedingten Kosten mit dem Ziel, pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit zu ermöglichen.

Pflege ist teuer!

Wer pflegebedürftig ist, erhält vom Staat auf Antrag Pflegegeld und eventuell auf zusätzliche Unterstützung wie zum Beispiel die Förderung einer "24h-Betreuung".

Die tatsächlichen Kosten für die Pflege übersteigen jedoch in den meisten Fällen die staatliche Unterstützung!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegegeld zu erhalten (= Wer hat Anspruch?)

Pflegegeld gebührt wenn:

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die mindestens sechs Monate andauern wird, ständige Betreuung und Hilfe erforderlich sind;
  • ständiger Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden im Monat erforderlich ist und
  • der gewöhnliche Aufenthalt des Anspruchswerbers in Österreich liegt, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Ärztliche Sachverständige bzw. diplomierte Pflegefachkräfte können hier ab einem Pflegeausmaß von mindestens 65 Stunden monatlich eine von sieben Pflegestufen festlegen:

Pflegestufen mit Pflegegeld nach Bundespflegegesetz - 2023

Pflegegeldbezieher in den einzelnen Pflegstufen - 2022

Pflegegeld wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen (Höhe des Pflegegeldes) gewährt

Ab Stufe 5 müssen für den Erhalt des Pflegegeldes zusätzlich folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Stufe 5: außergewöhnlicher Pflegeaufwand in Form von dauernder Bereitschaft
Stufe 6: zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, die regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind, oder die Notwendigkeit von dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
Stufe 7: keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung mehr möglich oder Vorliegen eines gleichzuachtenden Zustandes

Pflegegeldstufen nach Bundespflegegeldgesetz > Das Pfleggeld ab 1.1.2023

Stufe 5: mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

Stufe 6: mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

Stufe 7: mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zuachtender Zustand vorliegt

Was muss ich bei Antrag und Verfahren beachten?

Einen Antrag können Sie formlos beim zuständigen Entscheidungsträger einbringen, idealerweise bereits mit Attesten und Befunden von Ärzten und Krankenhäusern. Der zuständige Entscheidungsträger kann die Pensionsversicherungsanstalt, das BVA-Pensionsservice, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservices oder der Unfallversicherungsträger sein. Sollten Sie den Antrag an den falschen Entscheidungsträger senden, kein Problem: Dieser leitet Ihren Antrag an den richtigen Entscheidungsträger weiter!

Danach erhalten Sie ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben wieder zurücksenden müssen.
In weiterer Folge wird – bei Reiseunfähigkeit auch zu Hause – eine Untersuchung von einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft durchgeführt. Vertrauenspersonen können dieser Untersuchung beiwohnen.
Ist der Antragsteller in einer stationären Einrichtung untergebracht, sind auch Auskünfte des Pflegepersonals einzuholen. Ein Sachverständiger stellt dann das genaue Ausmaß des Pflegebedarfs fest.

Der zuständige Entscheidungsträger erlässt anhand dieses Sachverständigengutachtens anschließend einen Bescheid, der unter Voraussetzung der Genehmigung die Höhe des Pflegegeldes feststellt. Kommt es nachträglich zu einer Änderung des Ausmaßes des Pflegebedarfs, so können Sie einen entsprechenden Erhöhungsantrag einbringen.

Tipps
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und volljährig sind, können auf Antrag von den GIS-Rundfunkgebühren befreit werden und eine Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten zuerkannt
bekommen, wenn sie Bezieher von Pflegegeld sind. Genauere Informationen und das Antragsformular
finden Sie unter https://www.gis.at 

Bezieher von Pflegegeld können unter gewissen Voraussetzungen einen Behindertenausweis beantragen. Dieser gewährt zahlreiche Vergünstigungen, nicht zuletzt auch steuerliche Begünstigungen in Verbindung mit einem Kfz.
Weitere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at

Unter welchen Voraussetzungen ruht das Pflegegeld?

Im Falle eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes ruht das Pflegegeld ab
dem zweiten Tag. Ein stationärer Aufenthalt ist der auszahlenden Stelle binnen vier Wochen zu melden.
Das Ruhen kann aufgehoben werden, wenn auch die Pflegeperson als Begleitperson stationär aufgenommen
wird. Dies wird für längstens drei Monate gewährt – in Höhe der Kosten, die sich aus dem vertraglichen Betreuungsverhältnis mit der Pflegeperson ergeben. Bedeutet der Ausfall des Pflegegeldes eine besondere Härte für den Pflegebedürftigen, wird der Anspruch verlängert.

Reicht das Pflegegeld aus, um alle Kosten zu decken?

Laut Statistik Austria sind die meisten Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft.
Das bedeutet: Ihnen stehen monatlich sehr geringe Summen an Pflegegeld zur Verfügung.
Oft zu wenig, um alle Kosten abzudecken – meist bleibt eine deutliche, finanzielle Lücke.

Pflegegeld reicht nicht - Was mache ich, wenn die Pfegekosten durch das Pflegegeld nicht gedeckt werden können?

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige für seine Pflegekosten selbst aufkommen. Im Falle eines Pflegeheimaufenthaltes in öffentlichen stationären Einrichtungen springt aber der Sozialhilfeträger ein, wenn das Einkommen (Pension, Pflegegeld, Mieterträge etc.) des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken. Sozialhilfeträger ist immer das Bundesland, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat.

Einen Antrag auf Sozialhilfe können Sie beim zuständigen Sozialamt (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) am Hauptwohnsitz stellen. Dem Antrag müssen Sie in der Regel Folgendes beilegen:

Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Einkommensnachweis
ärztliche Befunde
Kostennachweise

Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.

Download weiterer Unterlagen und Infobroschüren zu Diensteistungs, Service- u. Produktangeboten von Partnergesellschaften von Amicas Wirtschaftsbilanz (Freier Zugang)

Das Pfleggeld, SVS-Infoblatt 2023


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