www.pflege-vorsorge.at
Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen
www.pflege-vorsorge.at/10128.0.html

Gesetzliche Grundlage - die aktuelle Rechtslage:

  • Pflegegeld ist keine Sozialversicherungsleistung.
  • Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Budgetmitteln.
  • Pflegegeld orientiert sich allein am Bedarf der jeweilig notwendigen Hilfe und Betreuung.
  • Zweckbindung für Hilfs- u. Betreuungsleistung, keine medizinischen Maßnahmen.
  • Pflegegeld ist kein Einkommensbestandteil (Steuerfreiheit)
  • Rechtsanspruch auf die Gewährung von Pflegegeld.

Gibt es eine Pensionsversicherung für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige sind – unter gewissen Voraussetzungen – pensionsversichert!

Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Antrag auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung stellen. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten, diese werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Es sind keine Vorversicherungszeiten nötig. Ebenso kann die Weiterversicherung neben einer bestehenden Erwerbstätigkeit und rückwirkend bis zu einem Jahr abgeschlossen werden.

Voraussetzungen:

  • Pflege eines nahen Angehörigen für mindestens 14 Stunden pro Woche oder 60 Stunden pro Monat
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3
  • Wohnsitz im InlandDie Pensionsversicherung kann

Die Pensionsversicherung kann alternativ – mit Einschränkungen – auch mit der Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung kombiniert werden, etwa in der Zeit, in der die pflegenden Angehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.


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