Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen

Vorsorge-Vollmacht

Die Vorsorge-Vollmacht stellt für den geistig Gesunden eine Möglichkeit dar, für den möglichen Fall der Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- und Äußerungsunfähigkeit eine oder mehrere Personen des Vertrauens für die spätere Vertretung zu bestimmen.

In der Vorsorge-Vollmacht wird festgelegt, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll. Die Angelegenheiten, zu deren Besorgung die Vollmacht erteilt wird, müssen genau angeführt sein. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

Für die Gültigkeit der Vollmacht ist jedenfalls Folgendes erforderlich

  • Die Vollmacht ist eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und unterschrieben.
  • Wird die Vollmacht nicht eigenhändig geschrieben, müssen neben der eigenhändigen Unterschrift des Vollmachtgebers drei gleichzeitig anwesende, unbefangene, eigenberechtigte und sprachkundige Zeugen mittels Unterschrift erklären, dass die unterschriebene Urkunde dem Willen des Vollmachtgebers entspricht.
  • Kann der Vollmachtgeber nicht unterschreiben, muss sein Wille durch einen Notar bekräftigt werden.

Inhaltlich sollten diese Punkte angeführt werden

  • Name, Geburtsdatum und Adresse des Bevollmächtigten
  • Aufgabenbereiche, für die die Vertrauensperson bevollmächtigt wird
  • Die Art und Weise, wie der Bevollmächtigte diese Aufgaben erfüllen soll

Weitere wichtige Punkte

Soll der Bevollmächtigte auch über ein Bankkonto verfügen können, benötigt man hierfür eine Spezialvoll­macht, in der detaillierte Angaben zu Konto und Bankinstitut gemacht werden müssen. Genauere Informatio­nen erhalten Sie beim jeweiligen Bankinstitut!

Soll die Vertrauensperson auch über intensive medizinische Behandlungen, die Verlegung des Wohnsitzes oder wichtige Vermögensangelegenheiten entscheiden dürfen, so benötigt diese hierfür eine qualifizierte Vorsorgevollmacht, die nur vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei einem vom Justizministerium anerkann­ten Sachwalterschaftsverein abgeschlossen werden kann. Bei Eintritt des Vorsorgefalls muss die Vertrauens­person über den Notar im zentralen österreichischen Vertretungsverzeichnis registriert werden.

Die Vorsorge-Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit formfrei widerrufen werden!
Ein kostenloses Formular zur Vorsorge-Vollmacht finden Sie unter www.help.gv.at

Tipp

Die Erteilung einer Vorsorge-Vollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorge-Vollmacht erteilen will, aber auch von jedem, der dabei berät!

Informationen zur Vorsorge-Vollmacht erhalten Sie bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt. Das erste Informationsgespräch ist bei jedem Notar und bei vielen Rechtsanwälten kostenlos!  

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