Fachbegriffe-Lexikon

Fachbegriffe aus dem Finanz- u. Versicherungsbereich

(Lexikon, alphabetisch sortiert zur Begriffserklärung, Auszug aus dem Gesamtindex)

Was bedeutet "Pflege-Aufwand für Angehörige" (Begriffsbestimmung)

Der Pflege-Aufwand beschreibt das Ausmaß der notwendigen Unterstützung und Hilfeleistungen, die eine pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Er ist die Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in Pflegegrade (Deutschland) oder Pflegestufen (Österreich).

Was heißt "Pflege-Bedürftigkeit"? (Begriffsbestimmung laut Nürnberger-Versicherung)

Pflege-Bedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich länger als sechs Monate so hilflos ist, das sie für mindestens vier der im Folgenden genannten sechs Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn (Begriffsbestimmung laut Nürnberger Versicherung)

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens vierder folgenden sechs Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf:

  1. Fortbewegen im Zimmer
  2. Aufstehen und Zubettgehen
  3. An- und Auskleiden
  4. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  5. Waschen
  6. Verrichten der Notdurft
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