Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen

Finanzielle Hilfen für die Pflege

Förderung der 24-Stunden-Betreuung (durch Personenbetreuungskräfte)

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie zusätzlich zum Pflegegeld auch eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragen:

  • eine Betreuung rund um die Uhr ist notwendig
  • Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3
  • monatliches Nettoeinkommen unter € 2.500 (diese Grenze erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400, für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600); liegt das Einkommen über der Grenze, verringert sich die Höhe der Förderung entsprechend; sonstiges Vermögen wird nicht berücksichtigt
  • die Pflegekraft benötigt eine Ausbildung entsprechend der einer Heimhilfe oder
  • mindestens 6-monatige Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes durch diese Person oder
  • Anordnung medizinischer Tätigkeiten durch einen Arzt oder pflegerischer Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegeperson

Für selbstständige Betreuungskräfte liegt die Förderung bei € 550 monatlich, für unselbstständige bei € 1.100 monatlich – jeweils für zwei Pflegekräfte gerechnet.

Tipp
Da die Förderungen und Zuschüsse bundesländerspezifisch variieren können, kontaktieren Sie für genauere Informationen am besten das Amt der jeweiligen Landesregierung.Das Ansuchen auf Förderung müssen Sie bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservices
einbringen; idealerweise vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. möglichst zeitnah.

Unterstützungsfonds

Für Krankenversicherte bzw. Pensionsbezieher, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlagebefinden, wurden jeweils Unterstützungsfonds begründet. Fallen z. B. besonders hohe Aufwendungen für medizinische Ausgaben an, so kann eine Unterstützung aus diesen Fonds beantragt werden.

Entsprechende Anträge finden Sie auf der Homepage des Sozialversicherungsträgers des jeweiligen Bundeslandes.

Hinweis
Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung besteht nicht, entschieden wird aufgrund der individuellen Notsituation der jeweiligen Personen.

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