Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen

Betreuungsform "Teil-Stationäre oder stationäre Pflege"

Neben einem teilstationären Aufenthalt, z. B. in einem Tageszentrum, besteht bei Pflegebedürftigkeit auch die Möglichkeit des stationären Aufenthaltes in einem Pflegeheim.

Pflegeheime gibt es in Form von öffentlichen, konfessionellen und privaten Einrichtungen. Neben größeren Pflegeheimen mit mehreren Hundert Plätzen existieren auch viele kleine Heime mit weniger als 30 Plätzen, die jedoch oft die strengen Auflagen nicht erfüllen müssen.

Neben einem dauerhaften Pflegeaufenthalt werden auch Formen der vorübergehenden Pflege angeboten:

  • Übergangspflege – Aufenthalt für die Dauer der Pflegebedürftigkeit, z. B. nach einem Krankenhausaufent­halt zur Rehabilitation
  • Kurzzeitpflege – wenn Angehörige aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen die Pflege für eine ge­wisse Zeit nicht übernehmen können
  • Urlaubspflege – als Möglichkeit der Unterbringung während der Urlaubszeit von pflegenden Angehörigen

Eine Aufnahme in ein Pflegeheim ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Pflegebedürftigen („Prinzip der Freiwilligkeit“). Dem Antrag müssen Sie Personaldokumente, Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (Atteste und Befunde) sowie Angaben über die finanziellen Verhält­nisse beilegen.

Genauere Informationen und Hilfestellung bietet Ihnen hier das BürgerInnenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Eine genaue Auflistung der Alten- und Pflegeheime in Ihrer Umgebung finden Sie unter www.infoservice.sozialministerium.at , unter www.heimverzeichnis.at oder beim Amt der jeweiligen Landesregierung.

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